Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Veranstaltungen

Dietmar Stubenbaum
Henri-Dunat-Str. 17
88045 FriedrichshafenDeutschland

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1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Pagode.

(2) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.

(3) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (E-Mail). Erklärungen der Pagode genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Vertragsschluss

(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.

(2) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 3 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (3) entweder durch Annahmeerklärung der Pagode zustande oder aber dadurch, dass die 3-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die Pagode das Vertragsangebot abgelehnt hat.

(3) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der Pagode eingeht, abweichend von Abs. (2) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.

(4) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Ziffer 2 (1) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.

(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin

(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Pagode als Veranstalter und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der Pagode namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der Pagode. Dieser darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.

(2) Die Pagode darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

(3) Die Pagode ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der Pagode auszuweisen. Geschieht das aus von der Teilnehmerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.

4. Entgelt

(1) Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der Pagode (Programm, Aushang, Preisliste etc.).

(2) Das Entgelt wird mit der Anmeldung fällig. Eine gesonderte Aufforderung ergeht nicht. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.

(3) Lehrkräfteausbildung: Das Entgeld für die Gesamtausbildung laut Ausschreibung wird mit der Anmeldung fällig. In Einzelfällen können Teilzahlungensvereinbarungen mit der Veranstalterin vereinbart werden, sie ist dazu aber nicht verpflichtet.

5. Organisatorische Änderungen

(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde.

(2) Die Pagode kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

(3) Muss eine Veranstaltungseinheit der Pagode aus nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 (2) Satz 2 und 3 und (3) sinngemäß.

6. Rücktritt und Kündigung durch die Pagode

(1) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 10 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die Pagode vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 5. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht.

(2) Die Pagode kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die Pagode nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist.

(3) Die Pagode wird die Vertragspartnerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Absätze (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 10 Werktagen erstatten.

(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) nicht innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsschluss entrichtet, kann die Pagode unter Androhung des Rücktritts eine Nachfrist zur Bezahlung setzen und sodann vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet in diesem Fall vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für die Bearbeitung des Anmeldevorgangs eine Vergütung von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch € 20,-. Der Vertragspartnerin steht der Nachweis offen, dass die tatsächlichen Kosten wesentlich niedriger sind als die vereinbarte Pauschale.

(5) Die Pagode kann in den Fällen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  1. Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Kursleiterin, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten.
  2. Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Kursleiterin, gegenüber Teilnehmerinnen oder Beschäftigten des Chen Shi Taijiquan Xiaojia Lehrinstitut Leippert.
  3. Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  4. Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitationen aller Art,
  5. Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die Pagode die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.Der Vergütungsanspruch derr Pagode wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

7. Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin

(1) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin der Pagode auf den Mangel hinzuweisen und ihm innerhalb einer zu setzenden angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

(2) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.

(3) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

(4) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, so hat sie bereits erhaltene Unterrichtsmaterialien in einem Zustand, der eine weitere Veräußerung ermöglicht, zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können. Bis zu einem Wert der Materialien von € 40,- trägt die Vertragspartnerin die Kosten der Rücksendung.

8. Körperliche Anforderungen

Mit der Buchung eines Seminars erklärt der Seminarteilnehmer, den durch die Teilnahme entstehenden körperlichen Anforderungen gewachsen zu sein. Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich, bei Krankheit oder Leistungsschwäche nicht am Seminar teilzunehmen und eine während des Seminars eintretende Leistungsschwäche unverzüglich dem Seminarleiter mitzuteilen.

9. Schadenersatzansprüche

(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die Pagode sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die Pagode schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin oder Teilnehmerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der ausgeschriebenen Veranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden an der Ausrüstung (Kleidung, Trainingswaffen etc.)

10. Trainingswaffen

Es ist nur die Verwendung von nicht geschärften Trainingsschwertern erlaubt (Metall, Holz, Plastik). Der Teilnehmer ist verpflichtet die erforderliche Vorsicht gegenüber den anderen Teilnehmern walten zu lassen um niemanden zu verletzen, jeder Seminarteilnehmer ist für sein Handeln verantwortlich. Zuwiderhandlung und grob fahrlässiges Verhalten kann mit dem Ausschluss vom Training ohne Rückerstattung der Trainingsgebühr geahndet werden.

11. Umtausch

(1) Alle über die Pagode direkt oder indirekt bezogenen Materialien sind vom Umtausch ausgeschlossen, sofern der Vertragspartner/Lieferant die Pagode einen Umtausch ausgeschlossen hat.

(2) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelung nicht berührt.

12. Medienrechte

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an den Veranstaltungen gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, DVDs etc.) ohne Ansprüche auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Eine Veröffentlichung im Internet bedarf des schriftlichen Einverständnisses der Teilnehmer.

Das Fotografieren und Filmen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt, diese ist vorher einzuholen. Eine Veröffentlichung der Bilder, Film- und Tonaufzeichnungen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

13. Ausbildung zur Chen Taijiquan Xiaojia Lehrkraft

(1) Das Mindestalter für die Zulassung zur Ausbildung beträgt 18 Jahre.

(2) Die Teilnehmer an der Berufsausbildung sind verpflichtet ein Stundennachweisheft zu führen, und sich die Unterrichtsstunden an denen sie teilgenommen haben darin zeitnah vom Ausbilder bestätigen zu lassen.

(3) Die Zulassung zur Prüfung für die verschiedenen Ausbildungsgrade kann beantragt werden, sobald die Mindestanforderung an Zeit und Lerninhalt absolviert wurden.

(4) Die Prüfungen erfolgen beim Ausbildungsleiter für Chen Taijiquan Xiaojia im deutschsprachigen Raum. Zu den jeweiligen Ausbildungsgraden beinhalten die Prüfungen das Anfertigen einer schriftlichen Abschlussarbeit, eine praktische und eine mündliche Prüfung. Nach bestandener Prüfung erhält der Auszubildende ein Zertifikat.

(5) Das Zertifikat/die Lehrberechtigung ist zwei Jahre gültig. Bei einer fortlaufenden Weiterbildung von mindestens 20 Stunden pro Jahr bleibt diese ohne weitere Prüfung über den zweijährigen Zeitraum hinaus erhalten. Bei fehlender Weiterbildung in diesem Zeitrum muss erneut eine Prüfung absolviert werden um die Lehrberechtigung zu erhalten, ansonsten verfällt sie.

(5) Es ist eine Prüfungsgebühr zu entrichten.

14. Schlussbestimmungen

(1) Das Recht, gegen Ansprüche der Pagode aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Pagode anerkannt worden ist.

(2) Ansprüche gegen die Pagode sind nicht abtretbar.

(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der Pagode ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet. Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.Hier Text eingeben ...